Allgemeine Richtlinien
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Allgemeine Regeln für Werbung bei United Internet Media
Im Interesse unserer Nutzer und Werbekunden sind wir sehr darauf bedacht die Seriosität und Vertrauenswürdigkeit unserer Werbeumfelder sicher zu stellen.
Daher sind bei der Erstellung Ihrer Werbemittel folgende inhaltlichen Regeln einzuhalten:
1. Werbung für Alkohol und Tabak
Alkoholwerbung muss sich klar erkenntlich nicht an Kinder und Jugendliche richten. Eine Schaltung von Werbung für Tabakprodukte auf den Werbeumfeldern der United Internet Media ist nicht möglich.2. Werbemittel mit irreführenden Inhalten
Werbemittel mit Aussagen / Versprechen (z.B. „Sie haben gewonnen“, „Ein gratis Geschenk ist Ihnen sicher“), welche nicht zutreffen und daher irreführend sind, dürfen auf unseren Umfeldern nicht geschaltet werden.3. Keine System-Meldungs-Werbemittel
Werbemittel dürfen nicht das Aussehen von System-Meldungen oder System-Benachrichtigungen imitieren. Insbesondere dürfen sie keine System-Elemente wie z.B. Auswahlboxen, Hilfe-Buttons oder Schließen-Buttons enthalten, wenn diese nicht die erwartete Funktion erfüllen.4. Farbwechseleffekte, starke Animation – nur zur Unterstützung der Kommunikationsaussage
United Internet Media behält sich vor Werbemittel abzulehnen, die mit schnellen, übermäßigen Farbwechseln oder stark auffälligen Animationen zur reinen Aufmerksamkeitssteigerung versehen sind. Farbwechsel dürfen nur eingesetzt werden, wenn hierdurch das CI bzw. die Kommunikationsaussage inhaltlich unterstützt wird.5. Keine Kopplung mit den Marken WEB.DE, GMX und 1&1
Ohne Absprache mit United Internet Media dürfen Werbemittel keine inhaltliche oder grafische Kopplung (z.B. "WEB.DE hat Sie ausgewählt...", Verwendung der Markenlogos) mit den Portalmarken aufweisen.6. Werbemittel im WEB.DE, GMX und 1&1 Layout
Werbemittel dürfen nicht im WEB.DE, 1&1 oder GMX Layout gestaltet sein.7. Werbemittel, die mehrheitlich aus Text bestehen
Eine Schaltung von Werbemitteln die mehrheitlich aus Text bestehen ist nur dann möglich, wenn diese mit dem Wort "Anzeige" gekennzeichnet und damit eindeutig als Werbung zu erkennen sind. Darüber hinaus muss durch eine klare Kennzeichnung der Links "zu ... (Werbetreibender)" oder die gut sichtbare Integration des Logos deutlich werden, dass es sich um Werbung eines spezifischen Unternehmens handelt.8. Werbung für erotische Angebote
9. Richtlinien zur Werbemittelgestaltung
Werbemittel für erotische Angebote dürfen wie die beworbenen Angebote selbst neben der Einhaltung der allgemeinen gesetzlichen Vorschriften nicht jugendschutzrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen, insbesondere nicht unzulässig i.S.d. Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) sein. Die Werbung darf keine pornografischen, kinderpornografischen, gewalttätigen oder anderweitig Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung gefährdenden Angebote beinhalten. Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung beeinträchtigende Werbemittel dürfen diesen nach Maßgabe des JMStV nicht bzw. allenfalls wesentlich erschwert zugänglich gemacht werden.
Bei der Gestaltung der Werbemittel sind sämtliche Richtlinien und Vorgaben von IVW, AGOF, ComScore und sonstigen Anbietern von Reichweitenmessungen zu beachten.
10. Überlassung von Werbeflächen an DritteEs ist zu unterlassen, von UIM überlassene Werbeflächen Dritten, ohne vorheriges ausdrückliches Einverständnis von UIM, ganz oder teilweise zu überlassen. Dies gilt insbesondere für solche Werbeflächen, bei welchen UIM dem Kunden die Möglichkeit einräumt, eigene Inhalte einzuspielen. Sollte UIM der Überlassung von Werbeflächen an Dritte zustimmen, gelten auch für diese die technischen Spezifikationen der United Internet Media AG.